Hardegsen ist eine Kleinstadt im Landkreis Northeim im südlichen Niedersachsen, Deutschland. Die Stadt Hardegsen bezeichnet sich als das Tor zum Solling (siehe auch Naturpark Solling-Vogler) und ist von einem umfangreichen Wanderwegenetz umgeben
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37181
Vorwahlen
05505, 05555, 05503
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ertinghausen, Leisenrode, Ertinghausen, Leisenrode
Gemeinde Hardegsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Für das Bürgersolarpark-Projekt in Hardegsen konnte auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, da es als sonstiges Vorhaben eingestuft wurde. Dies sparte Zeit und Kosten. Die Anlage wurde auf einer Hangfläche errichtet, die im Flächennutzungsplan bereits als Industriegebiet vorgesehen war. Die notwendige Baugenehmigung wurde durch die Beteiligung aller Fachbehörden erteilt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.