Der Flecken Harpstedt ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Oldenburg, in der Region Oldenburger Land, und liegt südlich von Delmenhorst und östlich von Wildeshausen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27243
Vorwahl
04244
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Amerika, Barjenbruch, Brammer, Dreiangel, GroßeHöhe, GroßKöhren, Harjehausen, Hölscherholz, Holzhausen, Horstedt, HorstedterSand, Ilake, KleinHenstedt, KleinKöhren, Leuchtenburg, Mahlstedt, Ohe, Ortbrook, Rundebusch, Schulenberg, Sethermhle, Simmerhausen, Stiftenhöfte, Srstedt, Wohlde, Wunderburg, Amerika, Barjenbruch, Brammer, Dreiangel, GroßeHöhe, GroßKöhren, Harjehausen, Hölscherholz, Holzhausen, Horstedt, HorstedterSand, Ilake, KleinHenstedt, KleinKöhren
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harpstedt
Hauptstraße 5
27243 Harpstedt
2. Landkreis Diepholz
Am Stadtgraben 1
49356 Diepholz
3. Bürgeramt Harpstedt
Hauptstraße 5
27243 Harpstedt
Gemeinde Harpstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.