Harrislee (dänisch Harreslev) ist eine Gemeinde im Norden Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
11.779 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24955
Vorwahl
0461
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kupfermhle, Niehuus, Kupfermühle, Niehuus
Adressen:
1. Gemeinde Harrislee
Rathausstraße 1
24955 Harrislee
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Gutspark 1
24941 Flensburg
3. Agentur für Arbeit Flensburg
Schützenstraße 8
24937 Flensburg
Gemeinde Harrislee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harrislee hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) aufgestellt. Dieser Plan soll den Bau großflächiger PV-FFA auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen ermöglichen, die innerhalb eines privilegierten Bereiches entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen liegen. Das Bauleitplanverfahren wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.10.2021 eingeleitet, und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Parallel dazu wird die 52. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt, um die Flächen von der derzeitigen Nutzung als landwirtschaftliche Flächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ umzuwidmen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.