Harrislee (dänisch Harreslev) ist eine Gemeinde im Norden Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
11.779 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24955
Vorwahl
0461
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kupfermhle, Niehuus, Kupfermühle, Niehuus
Adressen:
1. Gemeinde Harrislee
Rathausstraße 1
24955 Harrislee
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Gutspark 1
24941 Flensburg
3. Agentur für Arbeit Flensburg
Schützenstraße 8
24937 Flensburg
Gemeinde Harrislee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harrislee hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) aufgestellt. Dieser Plan soll den Bau großflächiger PV-FFA auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen ermöglichen, die innerhalb eines privilegierten Bereiches entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen liegen. Das Bauleitplanverfahren wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.10.2021 eingeleitet, und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Parallel dazu wird die 52. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt, um die Flächen von der derzeitigen Nutzung als landwirtschaftliche Flächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ umzuwidmen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.