Harsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95499
Vorwahl
09203
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenreuth, Brauneck, Eselslohe, Fohlenhof, Haselbach, Heidelmhle, Hettersreuth, Holzlucken, Lettenhof, Oberkeil, Oberlaitsch, Oberlohe, Pechgraben, Ritterleithen, Sandreuth, Schaitz, Unitz, Untergräfenthal, Unterkeil, Unterlaitsch, Unterlohe, Waldau, Zettmeisel, Zoltmhle, Altenreuth, Brauneck, Eselslohe, Fohlenhof, Haselbach, Heidelmühle, Hettersreuth, Holzlucken, Lettenhof, Oberkeil, Oberlaitsch, Oberlohe, Pechgraben, Ritterleithen, Sandreuth, Schaitz
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsdorf
Hauptstraße 1
96132 Harsdorf
2. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
3. Einwohnermeldeamt Harsdorf
Hauptstraße 1
96132 Harsdorf
Gemeinde Harsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.