Harsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95499
Vorwahl
09203
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenreuth, Brauneck, Eselslohe, Fohlenhof, Haselbach, Heidelmhle, Hettersreuth, Holzlucken, Lettenhof, Oberkeil, Oberlaitsch, Oberlohe, Pechgraben, Ritterleithen, Sandreuth, Schaitz, Unitz, Untergräfenthal, Unterkeil, Unterlaitsch, Unterlohe, Waldau, Zettmeisel, Zoltmhle, Altenreuth, Brauneck, Eselslohe, Fohlenhof, Haselbach, Heidelmühle, Hettersreuth, Holzlucken, Lettenhof, Oberkeil, Oberlaitsch, Oberlohe, Pechgraben, Ritterleithen, Sandreuth, Schaitz
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsdorf
Hauptstraße 1
96132 Harsdorf
2. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
3. Einwohnermeldeamt Harsdorf
Hauptstraße 1
96132 Harsdorf
Gemeinde Harsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.