Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Harsdorf

Harsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95499
Vorwahl
09203
Adresse der Gemeinde
Am Lerchenbühl 2, 95499 Harsdorf
Am Lerchenbühl 2, 95499 Harsdorf 95499 Bayern DE
Website
Ortsteile
Altenreuth, Brauneck, Eselslohe, Fohlenhof, Haselbach, Heidelmhle, Hettersreuth, Holzlucken, Lettenhof, Oberkeil, Oberlaitsch, Oberlohe, Pechgraben, Ritterleithen, Sandreuth, Schaitz, Unitz, Untergräfenthal, Unterkeil, Unterlaitsch, Unterlohe, Waldau, Zettmeisel, Zoltmhle, Altenreuth, Brauneck, Eselslohe, Fohlenhof, Haselbach, Heidelmühle, Hettersreuth, Holzlucken, Lettenhof, Oberkeil, Oberlaitsch, Oberlohe, Pechgraben, Ritterleithen, Sandreuth, Schaitz
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsdorf
Hauptstraße 1
96132 Harsdorf

2. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg

3. Einwohnermeldeamt Harsdorf
Hauptstraße 1
96132 Harsdorf
Gemeinde Harsdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.