Harsefeld (niederdeutsch Ha(r)sfeld) ist ein Flecken im Landkreis Stade, Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21698
Vorwahlen
04164 (Issendorf 04163)
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mhlenberg, Weißenfelde, Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mühlenberg, Weißenfelde
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld
2. Landkreis Stade
Am Sande 2
21680 Stade
3. Einwohnermeldeamt Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld
Gemeinde Harsefeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Harsefeld sind keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan verfügbar, da die letzten großen Bebauungspläne (B-Pläne 94 und 97) bereits in den Jahren 2013-2016 abgeschlossen wurden. Es gibt keine neuen oder laufenden Verfahren zu diesen Plänen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.