Harsum ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen nördlich der Stadt Hildesheim
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31177
Vorwahl
05127
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Asel, Asel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
2. Landkreis Hildesheim
Bahnhofstraße 1
31134 Hildesheim
3. Bürgeramt Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
Gemeinde Harsum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harsum plant die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Norden der Ortschaft zwischen "Unsinnbach" und "Koppelweg" im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Dies soll den seit Jahren bestehenden Bedarf an Wohnraum decken, da die bisherigen Baugebiete wie "Westerfeld II" und andere kleinräumige Anpassungen bereits vollständig ausgebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp" wird parallel aufgestellt, um das planerische Konzept zu konkretisieren und verschiedene Wohnformen wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau zu ermöglichen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.