Hartenstein ist eine Kleinstadt südöstlich von Zwickau, an der Zwickauer Mulde im Landkreis Zwickau gelegen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4606 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08118
Vorwahl
037605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großmeinfeld, Grnreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld, Großmeinfeld, Grünreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hartenstein
Hauptstraße 1
09337 Hartenstein
2. Ordnungsamt Hartenstein
Markt 2
09337 Hartenstein
3. Finanzamt Chemnitz
Zschopauer Straße 1
09126 Chemnitz
Gemeinde Hartenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hartenstein hat einen Bebauungsplan für das Wohngebiet am Alten Sportplatz in Niederzschocken aufgestellt. Dieser Plan dient der maßvollen Ergänzung der Wohnbauflächen und sieht den Neubau von maximal zehn Wohneinheiten auf einer Fläche von etwa 1,4 Hektar vor. Die Planung wurde im April 2019 durch den Stadtrat beschlossen und soll den Bedarf an erschlossenen Bauflächen für den Eigenheimbau decken, trotz eines prognostizierten Bevölkerungsrückgangs in den kommenden Jahren.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.