Hartenstein ist eine Kleinstadt südöstlich von Zwickau, an der Zwickauer Mulde im Landkreis Zwickau gelegen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4606 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08118
Vorwahl
037605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großmeinfeld, Grnreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld, Großmeinfeld, Grünreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hartenstein
Hauptstraße 1
09337 Hartenstein
2. Ordnungsamt Hartenstein
Markt 2
09337 Hartenstein
3. Finanzamt Chemnitz
Zschopauer Straße 1
09126 Chemnitz
Gemeinde Hartenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hartenstein hat einen Bebauungsplan für das Wohngebiet am Alten Sportplatz in Niederzschocken aufgestellt. Dieser Plan dient der maßvollen Ergänzung der Wohnbauflächen und sieht den Neubau von maximal zehn Wohneinheiten auf einer Fläche von etwa 1,4 Hektar vor. Die Planung wurde im April 2019 durch den Stadtrat beschlossen und soll den Bedarf an erschlossenen Bauflächen für den Eigenheimbau decken, trotz eines prognostizierten Bevölkerungsrückgangs in den kommenden Jahren.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.