Die Gemeinde besteht aus den beiden Ortsteilen Hartmannsdorf und Reichenau
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
989 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
01762                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
037326                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf-Reichenau  
   Hauptstraße 1  
   02779 Hartmannsdorf-Reichenau  
2. Ordnungsamt Hartmannsdorf-Reichenau  
   Hauptstraße 1  
   02779 Hartmannsdorf-Reichenau  
3. Bauamt Hartmannsdorf-Reichenau  
   Hauptstraße 1  
   02779 Hartmannsdorf-Reichenau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
    13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.