Haseldorf ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg im Süden des nördlichsten deutschen Bundeslandes Schleswig-Holsteins.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1829 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
25489                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
04122, 04129                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmhle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mhlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth, Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmühle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mühlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Haseldorf, Am Markt 1, 25489 Haseldorf  
2. Kreis Pinneberg, Am Rathaus 1, 25421 Pinneberg  
3. Schleswig-Holsteinisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Gärtnerstraße 4, 24103 Kiel  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Haseldorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.