Haseldorf ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg im Süden des nördlichsten deutschen Bundeslandes Schleswig-Holsteins.
Bundesland
Kreis
Einwohner
1829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25489
Vorwahlen
04122, 04129
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmhle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mhlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth, Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmühle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mühlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth
Adressen:
1. Gemeinde Haseldorf, Am Markt 1, 25489 Haseldorf
2. Kreis Pinneberg, Am Rathaus 1, 25421 Pinneberg
3. Schleswig-Holsteinisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Gärtnerstraße 4, 24103 Kiel
Gemeinde Haseldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.