Haseldorf ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg im Süden des nördlichsten deutschen Bundeslandes Schleswig-Holsteins.
Bundesland
Kreis
Einwohner
1829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25489
Vorwahlen
04122, 04129
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmhle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mhlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth, Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmühle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mühlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth
Adressen:
1. Gemeinde Haseldorf, Am Markt 1, 25489 Haseldorf
2. Kreis Pinneberg, Am Rathaus 1, 25421 Pinneberg
3. Schleswig-Holsteinisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Gärtnerstraße 4, 24103 Kiel
Gemeinde Haseldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.