Hatten ist eine Gemeinde im Landkreis Oldenburg in Niedersachsen mit etwa 14.000 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.440 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26209
Vorwahlen
04481, 04482
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hatten
Hauptstraße 1
26209 Hatten
2. Landkreis Oldenburg
Am Schloßgarten 1
26122 Oldenburg
3. Einwohnermeldeamt Hatten
Hauptstraße 1
26209 Hatten
Gemeinde Hatten – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan Nr. 74 der Gemeinde Hatten, betreffend den Bereich Streeker Moorweg / Baudenkmal, wurde recently erstellt und veröffentlicht. Das Plangebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, mit einer lockeren Bebauungsstruktur und der Erhaltung des Gehölzbestands. Die Bebauung wird auf zwei Einfamilienhäuser begrenzt, mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer maximalen Traufhöhe von 4,5 m sowie einer Firsthöhe von 9,0 m. Der Plan schließt den östlich angrenzenden Wald aus und hält einen Abstand von mindestens 40 m zum denkmalgeschützten Gulfhaus ein.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.