Hattingen ist die zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
Einwohner
54.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45525, 45527, 45529
Vorwahlen
02324,02052 (Niederelfringhausen),0202 (Oberelfringhausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Holthausen, Holthausen
Adressen:
Stadt Hattingen
Markt 1
45527 Hattingen
Bürgeramt Hattingen
Bergstraße 1
45527 Hattingen
Finanzamt Hattingen
Kaiserstraße 20
45527 Hattingen
Gemeinde Hattingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hattingen erarbeitet einen neuen Flächennutzungsplan, der für die nächsten 10 bis 15 Jahre die Flächennutzung festlegen wird. Ein Entwurf des Flächennutzungsplans wird am 20. März 2024 im Rathaus vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Ein neues Stadtquartier in der westlichen Südstadt ist geplant. Der Investor IMMOWERK Invest Hattingen GmbH entwickelt auf einem 100.000 Quadratmeter großen Areal ein modernes, gemischtes Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbeflächen, einem Hotel, Bürohaus, medizinischem Versorgungszentrum, Pflegheim und Kinderbetreuung. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Rahmenkonzept und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 177 beschlossen.
Die Masterplanung für das Stadtquartier westliche Südstadt wurde durch STAHM Architekten durchgeführt und berücksichtigt die Vorgaben der Politik und die Wünsche der Hattinger Bevölkerung. Der erste Bauabschnitt soll bis zu 50.000 Quadratmeter Gewerbeflächen und 600 Wohnungen umfassen. Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Gestaltung stehen im Vordergrund.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.