Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hattingen

Hattingen ist die zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
Einwohner
54.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45525, 45527, 45529
Vorwahlen
02324,02052 (Niederelfringhausen),0202 (Oberelfringhausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Holthausen, Holthausen
Adressen:
Stadt Hattingen
Markt 1
45527 Hattingen

Bürgeramt Hattingen
Bergstraße 1
45527 Hattingen

Finanzamt Hattingen
Kaiserstraße 20
45527 Hattingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hattingen erarbeitet einen neuen Flächennutzungsplan, der für die nächsten 10 bis 15 Jahre die Flächennutzung festlegen wird. Ein Entwurf des Flächennutzungsplans wird am 20. März 2024 im Rathaus vorgestellt und zur Diskussion gestellt.

Ein neues Stadtquartier in der westlichen Südstadt ist geplant. Der Investor IMMOWERK Invest Hattingen GmbH entwickelt auf einem 100.000 Quadratmeter großen Areal ein modernes, gemischtes Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbeflächen, einem Hotel, Bürohaus, medizinischem Versorgungszentrum, Pflegheim und Kinderbetreuung. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Rahmenkonzept und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 177 beschlossen.

Die Masterplanung für das Stadtquartier westliche Südstadt wurde durch STAHM Architekten durchgeführt und berücksichtigt die Vorgaben der Politik und die Wünsche der Hattinger Bevölkerung. Der erste Bauabschnitt soll bis zu 50.000 Quadratmeter Gewerbeflächen und 600 Wohnungen umfassen. Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Gestaltung stehen im Vordergrund.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.