Hauzenberg ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Passau und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
11.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94051
Vorwahl
08586
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Anetzbergerhof, Bachhäusl, Berbing, Brand, Danglmhle, Döbling, Duschlberg, Eben, Eckhof, Eckmhle, Edhäusl, Freudensee, Frhaupt, Frsetzing, Garham, Gießbl, Glotzing, Grub, Grblmhle, Hauzenberg, Hofacker, Hunaberg, Kainzöd, Kaltrum, Kinatöd, Kollersberg, Kramersdorf, Leitenmhle, Lindbchl, Loifing, Mahd, Mhlberg, Neustift, Nottau, Oberkmmering, Oberneureuth, Penzenstadl, Pufferholz, Raßreuth, Röhrendobl
Adressen:
1. Stadt Hauzenberg, Rathausplatz 1, 94051 Hauzenberg
2. Finanzamt Passau, Heiliggeiststraße 7, 94032 Passau
3. Landratsamt Passau, Bschüttstraße 11, 94032 Passau
Gemeinde Hauzenberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Stadtrat von Hauzenberg hat am 07.10.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern, um die Grundstücke Flurnummern 196/1 und 200 aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan herauszunehmen, um eine Nachverdichtung im Anwesen Neustifter Straße 12 zu ermöglichen. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 17.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
- Ein neuer Bebauungsplan „Germannsdorf-Nord II“ soll auf der Flurnummer 90 in Germannsdorf aufgestellt werden und ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definieren. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 07.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
- Der Bebauungsplan „Fürsetzing“ wird geändert, um die baurechtliche Sicherung von Carports und die Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Baubestand zu ermöglichen. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 17.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.