Heek ist eine Gemeinde im westlichen Münsterland im Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8628 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48619
Vorwahl
02568
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heek, Hauptstraße 20, 48619 Heek
2. Bürgeramt Heek, Hauptstraße 20, 48619 Heek
3. Ordnungsamt Heek, Hauptstraße 20, 48619 Heek
Gemeinde Heek – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Heek arbeitet weiter an der Entwicklung des Baugebiets Pfingsfeld. Hierbei wurden Umweltuntersuchungen durchgeführt, bei denen keine Kiebitze, aber Nachtigall, Steinkäuze, Star und Gartenrotschwanz festgestellt wurden. Ein Funktionsausgleich in einer Größenordnung von 2 – 5 ha ist geplant. Die Begründungen für die Bebauungspläne Pfingsfeld und Sanderskamp werden derzeit erstellt, mit dem Fokus auf die Notwendigkeit der Ausweisung neuer Bauflächen. Die notwendigen Bebauungspläne sollten ursprünglich im 2. Halbjahr 2022 vorliegen, jedoch gibt es noch keine finalen Ergebnisse due zu Personalengpässen.
Zusätzlich wurde für den Gewerbepark Heek - West III ein Bebauungsplan mit Stand vom 13.01.2017 bestätigt, und es gibt Pläne für den Neubau einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für Ölabscheiderinhalte und Schlämme, für die im September 2024 eine Genehmigung erteilt wurde.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.