Sie entstand 1997 durch den Zusammenschluss von zunächst vier Gemeinden
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
3514 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15926
Vorwahlen
035454 (Falkenberg, Langengrassau, Pitschen-Pickel, Wüstermarke), 035455 (Bornsdorf, Gehren, Riedebeck, Schwarzenburg, Waltersdorf, Wehnsdorf, Weißack, Walddrehna), 03544 (Goßmar, Beesdau)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heideblick
Hauptstraße 1
15926 Heideblick
2. Amtsgericht Lübben
Bahnhofstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)
3. Landkreis Dahme-Spreewald
Breite Straße 27
15745 Wildau
Gemeinde Heideblick – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.