Sie entstand 1997 durch den Zusammenschluss von zunächst vier Gemeinden
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Dahme-Spreewald                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3514 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
15926                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
035454 (Falkenberg, Langengrassau, Pitschen-Pickel, Wüstermarke), 035455 (Bornsdorf, Gehren, Riedebeck, Schwarzenburg, Waltersdorf, Wehnsdorf, Weißack, Walddrehna), 03544 (Goßmar, Beesdau)                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Heideblick  
   Hauptstraße 1  
   15926 Heideblick  
2. Amtsgericht Lübben  
   Bahnhofstraße 1  
   15907 Lübben (Spreewald)  
3. Landkreis Dahme-Spreewald  
   Breite Straße 27  
   15745 Wildau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Heideblick – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Bebauungsplan?
                            
                                Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
 
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.