Heidenau ist eine Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen. Sie liegt im Oberen Elbtal an der Mündung der Müglitz in die Elbe
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
16.598 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01801–01809
Vorwahl
03529
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenbschen, Bntberg, Fuchswinkel, Jagdhaus, Kallmoor, Birkenbüschen, Büntberg, Fuchswinkel, Jagdhaus, Kallmoor
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heidenau
Dresdner Straße 1
01809 Heidenau
2. Bürgeramt Heidenau
Dresdner Straße 1
01809 Heidenau
3. Ordnungsamt Heidenau
Dresdner Straße 1
01809 Heidenau
Gemeinde Heidenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans G 25/1 "Am Lugturm"
- Bebauungsplan M 14/1 »Quartier an der Müglitz« in der Fassung vom 02.08.2024
- Bekanntmachung des Zweckverbandes IPO Teil 1: B-Plan 1.2 "Gewerbepark Dohna /Heidenau"
- Bekanntmachungen des Zweckverbandes IPO - Teil 2: Bekanntmachung des Beschlusses über die Veränderungssperre für die B.-Pläne 1, 1.1 und 1.2
- Fortschritte bei der Digitalisierung der Bebauungspläne durch das Heidenauer Bauamt
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.