Heidesee (niedersorbisch Wysoki jazor) ist eine amtsfreie Gemeinde im Nordosten des Landkreises Dahme-Spreewald in Brandenburg in Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
7120 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15754
Vorwahlen
033763, 033767, 033768
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heidesee
Hauptstraße 1
15754 Heidesee
2. Einwohnermeldeamt Heidesee
Hauptstraße 1
15754 Heidesee
3. Ordnungsamt Heidesee
Hauptstraße 1
15754 Heidesee
Gemeinde Heidesee – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Heidesee werden mit Fördermitteln des Landes Brandenburg Planungen für Bebauungs- und Flächennutzungspläne vorangetrieben. Im November 2021 wurden Förderbescheide über insgesamt 434.000 Euro an mehrere Kommunen, einschließlich Heidesee, übergeben, um zusätzliches Bauland für Wohnen und Gewerbe zu erschließen und die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen.
Zudem entwickelt sich in der Nähe der Tesla-Fabrik, nur zwölf Kilometer von Heidesee entfernt, ein neues Wohnquartier für 1500 Einwohner, mit geplantem Baustart zum Jahreswechsel 2024/25.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.