Heidesee (niedersorbisch Wysoki jazor) ist eine amtsfreie Gemeinde im Nordosten des Landkreises Dahme-Spreewald in Brandenburg in Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
7120 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15754
Vorwahlen
033763, 033767, 033768
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heidesee
Hauptstraße 1
15754 Heidesee
2. Einwohnermeldeamt Heidesee
Hauptstraße 1
15754 Heidesee
3. Ordnungsamt Heidesee
Hauptstraße 1
15754 Heidesee
Gemeinde Heidesee – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Heidesee werden mit Fördermitteln des Landes Brandenburg Planungen für Bebauungs- und Flächennutzungspläne vorangetrieben. Im November 2021 wurden Förderbescheide über insgesamt 434.000 Euro an mehrere Kommunen, einschließlich Heidesee, übergeben, um zusätzliches Bauland für Wohnen und Gewerbe zu erschließen und die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen.
Zudem entwickelt sich in der Nähe der Tesla-Fabrik, nur zwölf Kilometer von Heidesee entfernt, ein neues Wohnquartier für 1500 Einwohner, mit geplantem Baustart zum Jahreswechsel 2024/25.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.