Heidesee (niedersorbisch Wysoki jazor) ist eine amtsfreie Gemeinde im Nordosten des Landkreises Dahme-Spreewald in Brandenburg in Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
7120 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15754
Vorwahlen
033763, 033767, 033768
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heidesee
Hauptstraße 1
15754 Heidesee
2. Einwohnermeldeamt Heidesee
Hauptstraße 1
15754 Heidesee
3. Ordnungsamt Heidesee
Hauptstraße 1
15754 Heidesee
Gemeinde Heidesee – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Heidesee werden mit Fördermitteln des Landes Brandenburg Planungen für Bebauungs- und Flächennutzungspläne vorangetrieben. Im November 2021 wurden Förderbescheide über insgesamt 434.000 Euro an mehrere Kommunen, einschließlich Heidesee, übergeben, um zusätzliches Bauland für Wohnen und Gewerbe zu erschließen und die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen.
Zudem entwickelt sich in der Nähe der Tesla-Fabrik, nur zwölf Kilometer von Heidesee entfernt, ein neues Wohnquartier für 1500 Einwohner, mit geplantem Baustart zum Jahreswechsel 2024/25.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.