Heiligenhafen (Plattdeutsch: Hilligenhaven) ist eine Kleinstadt im Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein, auf der östlichen Spitze der Halbinsel Wagrien an der Ostsee.
                    
                        
                                
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Ostholstein                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9283 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
23774                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04362                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Eichtal, Graswarder, Hohlgrund, Klaustorf, Koppelhaus, Neuklaustorf, Ortmhle, Rossee, Steinwarder, Strandhusen, Eichtal, Graswarder, Hohlgrund, Klaustorf, Koppelhaus, Neuklaustorf, Ortmühle, Rossee, Steinwarder, Strandhusen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Heiligenhafen  
   Am Markt 1  
   23774 Heiligenhafen  
2. Einwohnermeldeamt Heiligenhafen  
   Am Markt 1  
   23774 Heiligenhafen  
3. Ordnungsamt Heiligenhafen  
   Am Markt 1  
   23774 Heiligenhafen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Heiligenhafen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Heiligenhafen plant verschiedene Bauprojekte im Rahmen von Bebauungsplänen:
- Der Bebauungsplan Nr. 12, 18. Änderung, umfasst die Aufwertung eines Areals am Binnensee, einschließlich der Errichtung einer Tiefgarage, die jedoch Grundwasserschutzbelange berührt und spezielle Maßnahmen zur Entfernung von Schwefelwasserstoff erfordert.
- Das Projekt wird von der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck positiv bewertet, da es die touristische Infrastruktur und die wirtschaftliche Entwicklung der Region stärkt. Es zielt auf Qualitätstourismus und Saisonverlängerung ab.
- Der Bebauungsplan Nr. 89 betrifft den Bereich zwischen Dazendorfer Weg und Lütjenburger Weg und sieht den Bau von etwa 50 Eigentumswohnungen und einer Seniorenresidenz mit Pflegeplätzen vor. Dies unterstützt die städtebaulichen Anpassungs- und Entwicklungsprozesse in Heiligenhafen.
- Es gibt auch Vorbereitungen für Holzbauvorhaben in Heiligenhafen, einschließlich eines Senior:innen-Wohnungsbauvorhabens, das als nachhaltiges Projekt im Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gelistet ist.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.