Heiligenhaus ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Norden des Kreises Mettmann
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
26.367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
42579
Vorwahlen
02054, 02056, 02058, 02102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbgel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, Mittelbech, Neuenhausen, Tschen, Unterbech, Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbügel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, LindebHeiligenhaus, Mittelbech, Neuenhausen, Tüschen, Unterbech
Adressen:
1. Stadt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
2. Bürgeramt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
3. Ordnungsamt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Heiligenhaus ist der Bebauungsplan für das Gebiet "Südring/Kurt-Schumacher-Straße" in Planung, wo Bonava 55 Stadthäuser auf einem etwa 14.000 Quadratmeter großen Areal errichten wird. Der Grundstückskaufvertrag wurde im November 2022 unterzeichnet, und der Baustart ist für 2023 geplant. Das Projekt umfasst zehn Gruppen von Stadthäusern, einen Quartiersplatz und eine nachhaltige Energieversorgung, die mindestens den KFW-55-Standard erreichen soll.
Zusätzlich laufen Arbeiten an anderen Bebauungsplänen, wie den Plänen für das Gewerbegebiet Hetterscheidt-Nord (Bebauungsplan BP Nr. 47/2) und dem Innovationspark Heiligenhaus, der durch die Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 58 bauplanungsrechtlich gesichert ist. Hier sind Gewerbegrundstücke verfügbar und bebaubar, mit einer guten Verkehrsanbindung und Nahversorgung.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.