Heiligkreuzsteinach ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten von Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
2582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69253
Vorwahl
06220
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bärsbach, Eiterbach, Haumhle, Hilsenhain, Hinterheubach, Hohenöd, Lampenhain, Schafhof, Vorderheubach, Bärsbach, Eiterbach, Haumühle, Hilsenhain, Hinterheubach, Hohenöd, Lampenhain, Schafhof, Vorderheubach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
2. Ordnungsamt Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
3. Bürgeramt Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
Gemeinde Heiligkreuzsteinach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.