Heiligkreuzsteinach ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten von Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
2582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69253
Vorwahl
06220
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bärsbach, Eiterbach, Haumhle, Hilsenhain, Hinterheubach, Hohenöd, Lampenhain, Schafhof, Vorderheubach, Bärsbach, Eiterbach, Haumühle, Hilsenhain, Hinterheubach, Hohenöd, Lampenhain, Schafhof, Vorderheubach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
2. Ordnungsamt Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
3. Bürgeramt Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
Gemeinde Heiligkreuzsteinach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.