Heimenkirch (westallgäuerisch Huimekirch) ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee).
                    
                        
                                
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Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3546 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
88178                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08381, 07566, 08384, 08385                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aspach, Berg, Biesenberg, Dreiheiligen, Engenberg, Geigersthal, Hofs, Kappen, Mapprechts, Meckatz, Menzen, Mothen, Oberhäuser, Oberried, Riedhirsch, Unterried, Wolfertshofen, Zwiesele, Aspach, Berg, Biesenberg, Dreiheiligen, Engenberg, Geigersthal, Hofs, Kappen, Mapprechts, Meckatz, Menzen, Mothen, Oberhäuser, Oberried, Riedhirsch, Unterried, Wolfertshofen, Zwiesele                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Heimenkirch  
   Hauptstraße 1  
   88276 Heimenkirch  
2. Ordnungsamt Heimenkirch  
   Hauptstraße 1  
   88276 Heimenkirch  
3. Bauamt Heimenkirch  
   Hauptstraße 1  
   88276 Heimenkirch  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Heimenkirch – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
 
                         
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf