Heist ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Einwohner
2852 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25492
Vorwahl
04122
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Heist, Gemeinde Heist, Am Markt 1, 21502 Heist
2. Heist, Amtsgericht Pinneberg, Bahnhofstraße 1, 25421 Pinneberg
3. Heist, Einwohnermeldeamt, Rathausstraße 1, 21502 Heist
Gemeinde Heist – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Erschließungsarbeiten zum B-Plangebiet Nr. 20 "Am Säberg" in Heist sind abgeschlossen. Bauanträge können jetzt eingereicht werden, jedoch ohne Berücksichtigung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 20 due to a Bundesverwaltungsgericht decision.
- Grundstückspreise in Heist sind in den letzten 12 Monaten um 7,7 % und in den letzten 3 Jahren um 9 % gestiegen, mit aktuellen Preisen zwischen 438 €/m2 und 656 €/m2.
- Keine neuen Bebauungspläne in Heist wurden in den letzten Monaten veröffentlicht, aber bestehende Pläne regeln die bauliche Nutzung und Infrastruktur.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.