Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Helbra

Helbra ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
3899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06311
Vorwahl
034772
Adresse der Gemeinde
An der Hütte 1, 06311 Helbra
An der Hütte 1, 06311 Helbra 06311 Sachsen-Anhalt DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Helbra
Hauptstraße 1
06366 Helbra

2. Ordnungsamt Helbra
Hauptstraße 1
06366 Helbra

3. Einwohnermeldeamt Helbra
Hauptstraße 1
06366 Helbra
Gemeinde Helbra – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.