Helmbrechts ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Hof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
8368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95233
Vorwahl
09252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Absang, Almbranz, Edlendorf, Gösmes, Gnthersdorf, Hopfenmhle, Jägersruh, Neubhl, Unterweißenbach, Zimmermhle, Absang, Almbranz, Edlendorf, Gösmes, Günthersdorf, Hopfenmühle, Jägersruh, Neubühl, Unterweißenbach, Zimmermühle
Adressen:
1. Stadt Helmbrechts
Marktplatz 1
95233 Helmbrechts
2. Landratsamt Hof
Ludwigstraße 20
95028 Hof
3. Finanzamt Hof
Bismarckstraße 14
95028 Hof
Gemeinde Helmbrechts – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Sondergebiet Solarpark Enchenreuth ist am 31. Juli 2024 in Kraft getreten.
In der jüngsten Stadtratssitzung vom 25. April 2024 hat sich der Helmbrechtser Stadtrat mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet beschäftigt.
Helmbrechtser Unternehmen planen zudem neue Hallen, für die drei Bauanträge dem Bauausschuss vorliegen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.