Helsa ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34298
Vorwahlen
05602, 05604, 05605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Helsa
Hauptstraße 1
34298 Helsa
2. Ordnungsamt Helsa
Hauptstraße 1
34298 Helsa
3. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 73
34121 Kassel
Gemeinde Helsa – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Helsa betreffen die 1. Anderung des Bebauungsplanes "helsa-PARK und Einzelhandel" in der Stadt Gefrees. Diese Anderung wurde gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt und umfasst die Errichtung eines drei- bis viergeschossigen Pflegeheims mit 88 Wohneinheiten. Der Stadtrat hat dem Vorhaben zugestimmt, da die zentrale Lage und gute Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen sprechen. Das Verfahren wurde am 5. Mai 2022 eingeleitet.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.