Helsa ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34298
Vorwahlen
05602, 05604, 05605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Helsa
Hauptstraße 1
34298 Helsa
2. Ordnungsamt Helsa
Hauptstraße 1
34298 Helsa
3. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 73
34121 Kassel
Gemeinde Helsa – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Helsa betreffen die 1. Anderung des Bebauungsplanes "helsa-PARK und Einzelhandel" in der Stadt Gefrees. Diese Anderung wurde gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt und umfasst die Errichtung eines drei- bis viergeschossigen Pflegeheims mit 88 Wohneinheiten. Der Stadtrat hat dem Vorhaben zugestimmt, da die zentrale Lage und gute Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen sprechen. Das Verfahren wurde am 5. Mai 2022 eingeleitet.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.