Die Stadt liegt geografisch etwa zwischen Stade und der Kreisstadt Cuxhaven. Hemmoor hat etwa 8700 Einwohner
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8843 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
21745                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04771                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AmRauhenBerge, Kirchfelde, Westersode, AhrensfluchterMoor, AmRauhenBerge, Kirchfelde, Westersode                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor  
2. Einwohnermeldeamt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor  
3. Ordnungsamt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hemmoor – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Hemmoor gibt es aktuell Kritik am Bebauungsplan für das neue Fachmarktzentrum, da es Abweichungen vom ursprungsplan gibt. Zudem hat die Samtgemeinde Hemmoor den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um weitere Gewerbeflächen, insbesondere im Gebiet Hemmoor-West, auszuweisen. Diese Änderung soll die hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Stadt decken und landwirtschaftliche Flächen nur im notwendigen Umfang in Anspruch nehmen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.