Hemmoor ist eine Kleinstadt am westlichen Ufer der Oste im Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen. Die Stadt liegt geografisch etwa zwischen Stade und der Kreisstadt Cuxhaven
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21745
Vorwahl
04771
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmRauhenBerge, Kirchfelde, Westersode, AhrensfluchterMoor, AmRauhenBerge, Kirchfelde, Westersode
Adressen:
1. Stadt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor
2. Einwohnermeldeamt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor
3. Ordnungsamt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor
Gemeinde Hemmoor – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hemmoor gibt es aktuell Kritik am Bebauungsplan für das neue Fachmarktzentrum, da es Abweichungen vom ursprungsplan gibt. Zudem hat die Samtgemeinde Hemmoor den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um weitere Gewerbeflächen, insbesondere im Gebiet Hemmoor-West, auszuweisen. Diese Änderung soll die hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Stadt decken und landwirtschaftliche Flächen nur im notwendigen Umfang in Anspruch nehmen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.