Hemmoor ist eine Kleinstadt am westlichen Ufer der Oste im Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen. Die Stadt liegt geografisch etwa zwischen Stade und der Kreisstadt Cuxhaven
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21745
Vorwahl
04771
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmRauhenBerge, Kirchfelde, Westersode, AhrensfluchterMoor, AmRauhenBerge, Kirchfelde, Westersode
Adressen:
1. Stadt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor
2. Einwohnermeldeamt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor
3. Ordnungsamt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor
Gemeinde Hemmoor – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hemmoor gibt es aktuell Kritik am Bebauungsplan für das neue Fachmarktzentrum, da es Abweichungen vom ursprungsplan gibt. Zudem hat die Samtgemeinde Hemmoor den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um weitere Gewerbeflächen, insbesondere im Gebiet Hemmoor-West, auszuweisen. Diese Änderung soll die hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Stadt decken und landwirtschaftliche Flächen nur im notwendigen Umfang in Anspruch nehmen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.