Hemmoor hat etwa 8700 Einwohner. Hemmoor ist eine Kleinstadt am westlichen Ufer der Oste im Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21745
Vorwahl
04771
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmRauhenBerge, Kirchfelde, Westersode, AhrensfluchterMoor, AmRauhenBerge, Kirchfelde, Westersode
Adressen:
1. Stadt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor
2. Einwohnermeldeamt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor
3. Ordnungsamt Hemmoor, Am Markt 1, 21745 Hemmoor
Gemeinde Hemmoor – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hemmoor gibt es aktuell Kritik am Bebauungsplan für das neue Fachmarktzentrum, da es Abweichungen vom ursprungsplan gibt. Zudem hat die Samtgemeinde Hemmoor den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um weitere Gewerbeflächen, insbesondere im Gebiet Hemmoor-West, auszuweisen. Diese Änderung soll die hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Stadt decken und landwirtschaftliche Flächen nur im notwendigen Umfang in Anspruch nehmen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.