Hengersberg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
7867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94491
Vorwahl
09901
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Alperting, Altenufer, Anzenberg, Birkenöd, Boxbach, Brunnhaus, Buch, Dicket, Diederting, Eichberg, Erkerding, Erlachhof, Eusching, Fronhofen, Grubhof, Grubmhle, Gundlau, Helming, Hinterweinberg, Hochreut, Holzberg, Hundsberg, Kleineichberg, Ledersberg, Leebbergheim, Lichtenöd, Manzing, Matzing, Mimming, Neulust, Nußberg, Oberanzenberg, Oberellenbach, Oberfrohnstetten, Obernbach, Oberreith, Obersimbach, Obersteingrub, Obersteinhausen, Penk
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hengersberg
Hauptstraße 1
94491 Hengersberg
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Hengersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.