Hengersberg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
7867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94491
Vorwahl
09901
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Alperting, Altenufer, Anzenberg, Birkenöd, Boxbach, Brunnhaus, Buch, Dicket, Diederting, Eichberg, Erkerding, Erlachhof, Eusching, Fronhofen, Grubhof, Grubmhle, Gundlau, Helming, Hinterweinberg, Hochreut, Holzberg, Hundsberg, Kleineichberg, Ledersberg, Leebbergheim, Lichtenöd, Manzing, Matzing, Mimming, Neulust, Nußberg, Oberanzenberg, Oberellenbach, Oberfrohnstetten, Obernbach, Oberreith, Obersimbach, Obersteingrub, Obersteinhausen, Penk
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hengersberg
Hauptstraße 1
94491 Hengersberg
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Hengersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.