Herbrechtingen ist eine Stadt im Landkreis Heidenheim in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89542
Vorwahl
07324
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bernau, Bernau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herbrechtingen
Hauptstraße 1
89542 Herbrechtingen
2. Ordnungsamt Herbrechtingen
Hauptstraße 1
89542 Herbrechtingen
3. Bürgerbüro Herbrechtingen
Hauptstraße 1
89542 Herbrechtingen
Gemeinde Herbrechtingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Herbrechtingen hat neue Bauplatzvergaberichtlinien beschlossen, die am 22. Juni 2023 vom Gemeinderat verabschiedet wurden. Im Neubaugebiet "Lehmgrube" stehen 10 Bauplätze zur Verfügung, der Quadratmeterpreis beträgt 250 EUR. Die Vermarktung dieser Bauplätze begann im August 2023 und die Bewerbungsfrist lief bis 31. August 2023. Die Bauplätze werden über die Plattform www.baupilot.com vermarktet.
Der Bebauungsplan für das Gebiet "Lehmgrube" umfasst die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebiets, die Erschließung und Eingrünung des Gebiets sowie die Schaffung einer Verbindungsstraße zum bestehenden Baugebiet "Südlich der Eselsburger Straße". Der Plan wurde am 6. Juni 2019 aufgestellt und anerkannt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.