Sie gehört seit dem 1. Juli 2014 der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf an, deren größte Kommune sie mit rund 7.000 Einwohnern ist
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6615 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
57562                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02744                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Concordia, Sottersbachtal, Concordia, Sottersbachtal                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Herdorf  
   Hauptstraße 1  
   57562 Herdorf  
2. Bürgeramt Herdorf  
   Hauptstraße 1  
   57562 Herdorf  
3. Ordnungsamt Herdorf  
   Hauptstraße 1  
   57562 Herdorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Herdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Herdorf hat den Bebauungsplan „San Fernando III“ aufgestellt, um ein neues Industriegebiet am südöstlichen Ortsrand zu entwickeln. Dieses Gebiet ist die einzige große, für gewerbliche Entwicklung geeignete Fläche in Herdorf, da seit Jahren keine neuen gewerblichen Bauflächen mehr zur Verfügung standen. Der Plan umfasst die Erschließung durch eine neue Erschließungsstraße und schützt gleichzeitig bestehende Grünflächen. Der Stadtrat Herdorf fasste den Aufstellungsbeschluss am 24.05.2016, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 15.08.2016 bis 14.09.2016 statt. Der Bebauungsplan wurde im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um den zukünftigen Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen zu decken.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
                            
                                Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
 
                         
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
 Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
 Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
- Rechtliche Verbindlichkeit:
 Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
 Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
- Maßstab:
 Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
 Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
- Geltungsbereich:
 Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
 Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet