Sie gehört seit dem 1. Herdorf ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und gemäß der Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6615 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57562
Vorwahl
02744
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Concordia, Sottersbachtal, Concordia, Sottersbachtal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
2. Bürgeramt Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
3. Ordnungsamt Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
Gemeinde Herdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Herdorf hat den Bebauungsplan „San Fernando III“ aufgestellt, um ein neues Industriegebiet am südöstlichen Ortsrand zu entwickeln. Dieses Gebiet ist die einzige große, für gewerbliche Entwicklung geeignete Fläche in Herdorf, da seit Jahren keine neuen gewerblichen Bauflächen mehr zur Verfügung standen. Der Plan umfasst die Erschließung durch eine neue Erschließungsstraße und schützt gleichzeitig bestehende Grünflächen. Der Stadtrat Herdorf fasste den Aufstellungsbeschluss am 24.05.2016, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 15.08.2016 bis 14.09.2016 statt. Der Bebauungsplan wurde im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um den zukünftigen Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen zu decken.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.