Herdorf ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und gemäß der Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Juli 2014 der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf an, deren größte Kommune sie mit rund 7.000 Einwohnern ist
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6615 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57562
Vorwahl
02744
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Concordia, Sottersbachtal, Concordia, Sottersbachtal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
2. Bürgeramt Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
3. Ordnungsamt Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
Gemeinde Herdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Herdorf hat den Bebauungsplan „San Fernando III“ aufgestellt, um ein neues Industriegebiet am südöstlichen Ortsrand zu entwickeln. Dieses Gebiet ist die einzige große, für gewerbliche Entwicklung geeignete Fläche in Herdorf, da seit Jahren keine neuen gewerblichen Bauflächen mehr zur Verfügung standen. Der Plan umfasst die Erschließung durch eine neue Erschließungsstraße und schützt gleichzeitig bestehende Grünflächen. Der Stadtrat Herdorf fasste den Aufstellungsbeschluss am 24.05.2016, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 15.08.2016 bis 14.09.2016 statt. Der Bebauungsplan wurde im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um den zukünftigen Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen zu decken.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.