Das Ostseebad Heringsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde und ein Seebad auf der Insel Usedom, im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern).
                    
                        
                                
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                                    Landkreis
                                
                                
Vorpommern-Greifswald                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8387 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
17419, 17424, 17429Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/PLZ falsch                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
038378                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermhle, Steenshof, Sssau, Weilandtshof, Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermühle, Steenshof, Süssau, Weilandtshof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Heringsdorf  
   Strandstraße 1  
   17424 Heringsdorf  
2. Standesamt Heringsdorf  
   Seestraße 1  
   17424 Heringsdorf  
3. Bauamt Heringsdorf  
   Hauptstraße 10  
   17424 Heringsdorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Heringsdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.