Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
6820 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54411
Vorwahl
06503
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hermeskeil
Hauptstraße 1
54424 Hermeskeil
2. Bürgeramt Hermeskeil
Hauptstraße 1
54424 Hermeskeil
3. Ordnungsamt Hermeskeil
Hauptstraße 1
54424 Hermeskeil
Gemeinde Hermeskeil – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für die „Freiflächen-PV-Anlage“ in Hermeskeil benötigt einen Satzungsbeschluss. Zudem plant die Gemeinde Geisfeld die Errichtung von zwei Windkraftanlagen, jedoch sind die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke aufgrund einer anstehenden Flurbereinigung noch unklar, und der Flächenutzungsplan der Verbandsgemeinde Hermeskeil sieht diese Anlagen nicht vor, es gibt though die Möglichkeit der Potentialflächenregelung.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.