Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Trier-Saarburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6820 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
54411                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06503                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Hermeskeil  
   Hauptstraße 1  
   54424 Hermeskeil  
2. Bürgeramt Hermeskeil  
   Hauptstraße 1  
   54424 Hermeskeil  
3. Ordnungsamt Hermeskeil  
   Hauptstraße 1  
   54424 Hermeskeil  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hermeskeil – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Bebauungsplan für die „Freiflächen-PV-Anlage“ in Hermeskeil benötigt einen Satzungsbeschluss. Zudem plant die Gemeinde Geisfeld die Errichtung von zwei Windkraftanlagen, jedoch sind die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke aufgrund einer anstehenden Flurbereinigung noch unklar, und der Flächenutzungsplan der Verbandsgemeinde Hermeskeil sieht diese Anlagen nicht vor, es gibt though die Möglichkeit der Potentialflächenregelung.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.