Hermeskeil ist eine Stadt im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
6820 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54411
Vorwahl
06503
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hermeskeil
Hauptstraße 1
54424 Hermeskeil
2. Bürgeramt Hermeskeil
Hauptstraße 1
54424 Hermeskeil
3. Ordnungsamt Hermeskeil
Hauptstraße 1
54424 Hermeskeil
Gemeinde Hermeskeil – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für die „Freiflächen-PV-Anlage“ in Hermeskeil benötigt einen Satzungsbeschluss. Zudem plant die Gemeinde Geisfeld die Errichtung von zwei Windkraftanlagen, jedoch sind die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke aufgrund einer anstehenden Flurbereinigung noch unklar, und der Flächenutzungsplan der Verbandsgemeinde Hermeskeil sieht diese Anlagen nicht vor, es gibt though die Möglichkeit der Potentialflächenregelung.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.