Am 7
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Saale-Holzland-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7802 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
07629                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036601                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Hermsdorf                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Bürgeramt Hermsdorf, Hauptstraße 1, 13467 Berlin  
2. Ordnungsamt Hermsdorf, Fasanenstraße 3, 13467 Berlin  
3. Finanzamt Hermsdorf, Am Schillertheater 1, 13467 Berlin
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hermsdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hermsdorf umfassenSeveral entscheidende Entwicklungen:
- Die Stadt Hermsdorf hat den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Holzwerke Hermsdorf" bekannt gemacht.
- Es gibt eine 1. Änderung des Bebauungsplans für die Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus. Diese Änderung passt die Festsetzungen an den Bestand und die bestehenden Erschließungsflächen an und berücksichtigt Änderungsabsichten von SB-Warenhaus und Bau- und Gartenmarkt.
- Zudem gibt es Planungen und Bekanntmachungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Ost I und zur Wohnbebauung "Rosa-Luxemburg-Straße II".
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.