Herrngiersdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1330 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84097
Vorwahl
09452
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altbach, Buchberg, Harpfendorf, Moos, StJohann, Semerskirchen, Sittelsdorf, Straß, Stumpfreuth, Tiefenbach, Voggersberg, Altbach, Buchberg, Harpfendorf, Moos, StJohann, Semerskirchen, Sittelsdorf, Straß, Stumpfreuth, Tiefenbach, Voggersberg
Adressen:
1. Gemeinde Herrngiersdorf
Hauptstraße 1
84164 Herrngiersdorf
2. Landkreis Landshut
Am Alten Viehmarkt 2
84034 Landshut
3. Stadtverwaltung Landshut
Altstadt 315
84028 Landshut
Gemeinde Herrngiersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.