Herrnhut (tschechisch Ochranov) ist eine Landstadt im sächsischen Landkreis Görlitz in der Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 02747 (Berthelsdorf, Großhennersdorf, Herrnhut, Rennersdorf, Strahwalde)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
035873
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herrnhut
Markt 1
02747 Herrnhut
2. Ordnungsamt Herrnhut
Markt 1
02747 Herrnhut
3. Finanzamt Zittau
Bahnhofstraße 1
02763 Zittau
Gemeinde Herrnhut – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat am 07.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ und den Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ beschlossen. Der Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ wurde am 29.05.2024 durch das Landratsamt genehmigt und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ wurde durch Ablauf der Genehmigungsfrist am 03.06.2024 fiktiv genehmigt und tritt ebenfalls mit der Bekanntmachung in Kraft. Beide Pläne liegen im Rathaus zur Einsicht aus und sind auch im Internet verfügbar.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.