Herrnhut (tschechisch Ochranov) ist eine Landstadt im sächsischen Landkreis Görlitz in der Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 02747 (Berthelsdorf, Großhennersdorf, Herrnhut, Rennersdorf, Strahwalde)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
035873
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herrnhut
Markt 1
02747 Herrnhut
2. Ordnungsamt Herrnhut
Markt 1
02747 Herrnhut
3. Finanzamt Zittau
Bahnhofstraße 1
02763 Zittau
Gemeinde Herrnhut – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat am 07.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ und den Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ beschlossen. Der Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ wurde am 29.05.2024 durch das Landratsamt genehmigt und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ wurde durch Ablauf der Genehmigungsfrist am 03.06.2024 fiktiv genehmigt und tritt ebenfalls mit der Bekanntmachung in Kraft. Beide Pläne liegen im Rathaus zur Einsicht aus und sind auch im Internet verfügbar.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.