Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Herzebrock-Clarholz

Herzebrock-Clarholz ist eine Gemeinde im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen, sie liegt am westlichen Rand von Ostwestfalen an der Grenze zum Münsterland.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33442
Vorwahl
05245
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz

2. Bürgerbüro Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz

3. Ordnungsamt Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 16:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz plant den Neubau der B64-Ortsumgehung, welcher verschiedene Pro und Contra Argumente hervorbringt. Pro-Argumente umfassen regionale Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Zeitersparnis, verbesserte Erreichbarkeit für Unternehmen, Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen, sowie eine erhöhte Lebensqualität durch weniger Schwerlastverkehr und Lärm in Ortszentren.
- Contra-Argumente beinhalten ökologische Schäden durch Versiegelung und Bau in Überschwemmungsgebieten, den Abriss des Hemfelder Hofs, Verlust kulturell wertvoller Landschaften, veraltete Planung, die nicht neue Verkehrsmuster berücksichtigt, und unzuverlässige Verkehrsprognosen.
- Das interkommunale Gewerbegebiet AUREA, an dem Herzebrock-Clarholz beteiligt ist, bietet weitere wirtschaftliche Impulse und eine Entwicklung von Gewerbeflächen entlang der A2.
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Herzebrock-Clarholz konzentriert sich auf die Reduzierung des Verkehrslärms, insbesondere entlang der B64, durch geplante Maßnahmen wie die Verlagerung des Verkehrs aus den Ortslagen und die Förderung des Fuß- und Radverkehrs.

FAQ

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.