Herzebrock-Clarholz ist eine Gemeinde im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen, sie liegt am westlichen Rand von Ostwestfalen an der Grenze zum Münsterland.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33442
Vorwahl
05245
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz
2. Bürgerbüro Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz
3. Ordnungsamt Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz plant den Neubau der B64-Ortsumgehung, welcher verschiedene Pro und Contra Argumente hervorbringt. Pro-Argumente umfassen regionale Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Zeitersparnis, verbesserte Erreichbarkeit für Unternehmen, Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen, sowie eine erhöhte Lebensqualität durch weniger Schwerlastverkehr und Lärm in Ortszentren.
- Contra-Argumente beinhalten ökologische Schäden durch Versiegelung und Bau in Überschwemmungsgebieten, den Abriss des Hemfelder Hofs, Verlust kulturell wertvoller Landschaften, veraltete Planung, die nicht neue Verkehrsmuster berücksichtigt, und unzuverlässige Verkehrsprognosen.
- Das interkommunale Gewerbegebiet AUREA, an dem Herzebrock-Clarholz beteiligt ist, bietet weitere wirtschaftliche Impulse und eine Entwicklung von Gewerbeflächen entlang der A2.
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Herzebrock-Clarholz konzentriert sich auf die Reduzierung des Verkehrslärms, insbesondere entlang der B64, durch geplante Maßnahmen wie die Verlagerung des Verkehrs aus den Ortslagen und die Förderung des Fuß- und Radverkehrs.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.