Herzebrock-Clarholz ist eine Gemeinde im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen, sie liegt am westlichen Rand von Ostwestfalen an der Grenze zum Münsterland.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33442
Vorwahl
05245
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz
2. Bürgerbüro Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz
3. Ordnungsamt Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz plant den Neubau der B64-Ortsumgehung, welcher verschiedene Pro und Contra Argumente hervorbringt. Pro-Argumente umfassen regionale Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Zeitersparnis, verbesserte Erreichbarkeit für Unternehmen, Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen, sowie eine erhöhte Lebensqualität durch weniger Schwerlastverkehr und Lärm in Ortszentren.
- Contra-Argumente beinhalten ökologische Schäden durch Versiegelung und Bau in Überschwemmungsgebieten, den Abriss des Hemfelder Hofs, Verlust kulturell wertvoller Landschaften, veraltete Planung, die nicht neue Verkehrsmuster berücksichtigt, und unzuverlässige Verkehrsprognosen.
- Das interkommunale Gewerbegebiet AUREA, an dem Herzebrock-Clarholz beteiligt ist, bietet weitere wirtschaftliche Impulse und eine Entwicklung von Gewerbeflächen entlang der A2.
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Herzebrock-Clarholz konzentriert sich auf die Reduzierung des Verkehrslärms, insbesondere entlang der B64, durch geplante Maßnahmen wie die Verlagerung des Verkehrs aus den Ortslagen und die Förderung des Fuß- und Radverkehrs.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.