Herzlake ist eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Herzlake im Landkreis Emsland in Niedersachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Emsland                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4755 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
49770                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05962                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aselage, Bakerde, Beel, Bookhof, Busemhle, Einhaus, Felsen, Hölze, Neuenlande, Osterbrok, Westrum, Aselage, Bakerde, Beel, Bookhof, Busemühle, Einhaus, Felsen, Hölze, Neuenlande, Osterbrok, Westrum                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Herzlake  
   Hauptstraße 1  
   49770 Herzlake  
2. Einwohnermeldeamt Herzlake  
   Hauptstraße 1  
   49770 Herzlake  
3. Ordnungsamt Herzlake  
   Hauptstraße 1  
   49770 Herzlake  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Herzlake – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.