Hilpoltstein ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Roth und liegt etwa 30 Kilometer südlich von Nürnberg unweit des Rothsees
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
13.852 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91161
Vorwahlen
09174 Hilpoltstein09177 Oberrödel, Unterrödel, Zell09179 Meckenhausen
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenhofen, Auhof, Auholz, Aumhle, Bischofsholz, Eibach, Fuchsmhle, Grauwinkl, Heuberg, Hofstetten, Lay, Lochmhle, Marquardsholz, Minettenheim, Mörlach, Patersholz, Paulusmhle, Riedersdorf, Solar, Tandl, Altenhofen, Auhof, Auholz, Aumühle, Bischofsholz, Eibach, Fuchsmühle, Grauwinkl, Heuberg, Hofstetten, Lay, Lochmühle, Marquardsholz, Minettenheim, Mörlach, Patersholz, Paulusmühle, Riedersdorf, Solar, Tandl
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hilpoltstein
Hauptstraße 22
91161 Hilpoltstein
2. Finanzamt Roth
Am Schloß 9
91154 Roth
3. Landratsamt Roth
Schwabacher Str. 1
91154 Roth
Gemeinde Hilpoltstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hilpoltstein in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln allgemeine Informationen zur Bauleitplanung und Grundstückspreise, aber keine aktuellen Ereignisse oder Entscheidungen bezogen auf Hilpoltstein.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.