Hiltpoltstein ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Forchheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
1522 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
91355                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09192                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf, Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Hiltpoltstein  
   Hauptstraße 1  
   91355 Hiltpoltstein  
2. Landratsamt Forchheim  
   Ludwigstraße 23  
   91301 Forchheim  
3. Rathaus Hiltpoltstein  
   Hauptstraße 1  
   91355 Hiltpoltstein  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hiltpoltstein – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.