Hiltpoltstein ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Forchheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1522 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91355
Vorwahl
09192
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf, Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hiltpoltstein
Hauptstraße 1
91355 Hiltpoltstein
2. Landratsamt Forchheim
Ludwigstraße 23
91301 Forchheim
3. Rathaus Hiltpoltstein
Hauptstraße 1
91355 Hiltpoltstein
Gemeinde Hiltpoltstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.