Himmelpforten (niederdeutsch: Himmelpoorten) ist eine niedersächsische Gemeinde in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten im Landkreis Stade
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21709
Vorwahl
04144
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AnderHauptstraße, Blumenthal, Bossel, Breitenwisch, Burg, Grefenmoor, Grnendeich, Hammahermoor, Hörnsteeg, Hohenlucht, Horst, Kajedeich, Kuhla, Löhe, Milchstelle, Mhlenmoor, Neukuhla, Ochsenpohl, Ostedeich, Ramels, Seemoor, Wasserkrug, AnderHauptstraße, Blumenthal, Bossel, Breitenwisch, Burg, Grefenmoor, Grünendeich, Hammahermoor, Hörnsteeg, Hohenlucht, Horst, Kajedeich, Kuhla, Löhe, Milchstelle, Mühlenmoor, Neukuhla, Ochsenpohl
Adressen:
1. Gemeinde Himmelpforten
Am Markt 1
27423 Himmelpforten
2. Landkreis Stade
Am Sande 2
21684 Stade
3. Einwohnermeldeamt Himmelpforten
Am Markt 1
27423 Himmelpforten
Gemeinde Himmelpforten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.