Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hochdorf-Assenheim

Hochdorf-Assenheim ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
3269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67126
Vorwahl
06231
Adresse der Verbandsverwaltung
Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim
Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim 67126 Rheinland-Pfalz DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hochdorf-Assenheim
Hauptstraße 1
67269 Hochdorf-Assenheim

2. Ordnungsamt Hochdorf-Assenheim
Hauptstraße 1
67269 Hochdorf-Assenheim

3. Standesamt Hochdorf-Assenheim
Hauptstraße 1
67269 Hochdorf-Assenheim
Gemeinde Hochdorf-Assenheim – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:45
  • Dienstag: 09:00 - 11:45
  • Mittwoch: 09:00 - 11:45
  • Donnerstag: 09:00 - 11:45
  • Freitag: 09:00 - 11:45
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.