Hofgeismar ist eine Kleinstadt im nordhessischen Landkreis Kassel mit knapp 15.000 Einwohnern.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
15.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34369
Vorwahlen
05671, 05675 (Hümme)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hofgeismar
Am Markt 1
34369 Hofgeismar
2. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 5
34117 Kassel
3. Agentur für Arbeit Kassel
Wilhelmshöher Allee 99
34121 Kassel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) hat neue Pläne für den Hotel- und Restaurantbetrieb auf der Sababurg in Hofgeismar vorgestellt. Das Land plant, ein Hotelrestaurant mit Seminarräumen zu bauen, wobei das Restaurant innerhalb der Burg und das Hotel außerhalb der Burgmauern errichtet werden soll. Einzelne Zimmer sollen auch im historischen Kern der Anlage entstehen. Die Pläne mussten aufgrund der globalen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs sowie hoher Kostensteigerungen im Energie- und Bausektor überarbeitet werden. Der Antrag auf Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Hotel wurde bereits eingereicht, und ein Baubeginn ist für Anfang 2028 geplant.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.