Hohenahr ist eine Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
4811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35644
Vorwahlen
06444, 06446
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
2. Ordnungsamt Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
3. Bürgerbüro Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
Gemeinde Hohenahr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hohenahr hat den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ sowie zur zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 29.03.2022 gefasst. Diese Änderung dient der Erweiterung der Verkaufsfläche des Aldi-Marktes und des Edeka-Marktes, um den etablierten Standort und die Grundversorgung in Hohenahr zu stärken und attraktiver zu gestalten. Arbeitsplätze sollen erhalten und teilweise neu geschaffen werden. Die Erweiterung erfolgt im zentralen Ortsteil der Gemeinde und soll die Nahversorgung der Bevölkerung sichern, ohne die Funktionsfähigkeit benachbarter zentraler Orte zu beeinträchtigen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.