Hohenbucko (niedersorbisch Wusoki Bukow) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Elbe-Elster                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
614 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
04936                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
035364                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Hohenbucko, Hauptstraße 1, 03253 Hohenbucko  
2. Ordnungsamt Hohenbucko, Am Markt 2, 03253 Hohenbucko  
3. Bauamt Hohenbucko, Bahnhofstraße 10, 03253 Hohenbucko  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hohenbucko – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.