Hohenfels ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2146 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
92366
Vorwahl
09472
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Baumhle, Blechmhle, Buchhausen, Effenricht, Effersdorf, Fichten, Friesmhle, Fuchsmhle, Großbissendorf, Gunzenhof, Haarziegelhtte, Harrhof, Hausraitenbuch, Holzheim, Kleinbissendorf, Kleinmittersdorf, Loch, Markstetten, Pillmannsricht, Raitenbuch, Schönheim, Siehdafr, Stallhof, Stetten, Wendlmannthal, Winklmhle, Ziegelhtte, Baumühle, Blechmühle, Buchhausen, Effenricht, Effersdorf, Fichten, Friesmühle, Fuchsmühle, Großbissendorf, Gunzenhof, Haarziegelhütte, Harrhof, Hausraitenbuch
Adressen:
1. Gemeinde Hohenfels
Hauptstraße 1
92366 Hohenfels
2. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Rathaus 1
92318 Neumarkt
3. Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf.
Woffenbacher Str. 2
92318 Neumarkt
Gemeinde Hohenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.