Hohenfels ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2146 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
92366
Vorwahl
09472
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Baumhle, Blechmhle, Buchhausen, Effenricht, Effersdorf, Fichten, Friesmhle, Fuchsmhle, Großbissendorf, Gunzenhof, Haarziegelhtte, Harrhof, Hausraitenbuch, Holzheim, Kleinbissendorf, Kleinmittersdorf, Loch, Markstetten, Pillmannsricht, Raitenbuch, Schönheim, Siehdafr, Stallhof, Stetten, Wendlmannthal, Winklmhle, Ziegelhtte, Baumühle, Blechmühle, Buchhausen, Effenricht, Effersdorf, Fichten, Friesmühle, Fuchsmühle, Großbissendorf, Gunzenhof, Haarziegelhütte, Harrhof, Hausraitenbuch
Adressen:
1. Gemeinde Hohenfels
Hauptstraße 1
92366 Hohenfels
2. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Rathaus 1
92318 Neumarkt
3. Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf.
Woffenbacher Str. 2
92318 Neumarkt
Gemeinde Hohenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.