Hohenfinow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}hoːənˈfiːnoː] ist eine Gemeinde im Amt Britz-Chorin-Oderberg im Landkreis Barnim in Brandenburg mit den Wohnplätzen Karlswerk, Struwenberg und Liebenstein
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Barnim                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
520 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
16248                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
033362                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Hohenfinow  
   Hauptstraße 1  
   16248 Hohenfinow  
2. Ordnungsamt Hohenfinow  
   Hauptstraße 1  
   16248 Hohenfinow  
3. Amt für Bürgerdienste Hohenfinow  
   Hauptstraße 1  
   16248 Hohenfinow  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hohenfinow – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.