Hohenkammer ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2655 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85411
Vorwahlen
08137, 08166
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Deutldorf, Eglhausen, Herschenhofen, Kleinkammerberg, Niernsdorf, Oberkienberg, Oberwohlbach, Riedhof, Schlipps, Untermarbach, Unterwohlbach, Wahl, Waltenhofen, Deutldorf, Eglhausen, Herschenhofen, Kleinkammerberg, Niernsdorf, Oberkienberg, Oberwohlbach, Riedhof, Schlipps, Untermarbach, Unterwohlbach, Wahl, Waltenhofen
Adressen:
1. Gemeinde Hohenkammer
Hauptstraße 1
85411 Hohenkammer
2. Landratsamt Freising
Alte Poststraße 2
85354 Freising
3. Amtsgericht Freising
Landstraße 18
85354 Freising
Gemeinde Hohenkammer – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.