Hohenkammer ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2655 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85411                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08137, 08166                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Deutldorf, Eglhausen, Herschenhofen, Kleinkammerberg, Niernsdorf, Oberkienberg, Oberwohlbach, Riedhof, Schlipps, Untermarbach, Unterwohlbach, Wahl, Waltenhofen, Deutldorf, Eglhausen, Herschenhofen, Kleinkammerberg, Niernsdorf, Oberkienberg, Oberwohlbach, Riedhof, Schlipps, Untermarbach, Unterwohlbach, Wahl, Waltenhofen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Hohenkammer  
   Hauptstraße 1  
   85411 Hohenkammer  
2. Landratsamt Freising  
   Alte Poststraße 2  
   85354 Freising  
3. Amtsgericht Freising  
   Landstraße 18  
   85354 Freising  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hohenkammer – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.