Hohenpolding ist eine Gemeinde im nordöstlichen Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84432
Vorwahl
08084
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmHolz, AmSee, Berghof, Brandstätt, Dickarting, Diemating, Eben, Erdmannsdorf, Fuchsöd, Großaign, Großstockach, Harland, Harting, Hilg, Hof, Hofstätt, Holzen, Holzmann, Hut, Karbaum, Kleinaign, Kleinstadl, Klesham, Loiting, Penk, Penning, Pfauhub, Pilstl, Quick, Ramperting, Rechlfing, Reinting, Reit, Reitgarten, Schachten, Schwarzenberg, Sinzing, Starzell, Sulding, Teufelsöd
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenpolding, Hauptstraße 1, 84431 Hohenpolding
2. Landratsamt Erding, Ludwigstraße 2, 85435 Erding
3. Finanzamt Erding, Bahnhofstraße 11, 85435 Erding
Gemeinde Hohenpolding – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.