Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hohenpolding

Hohenpolding ist eine Gemeinde im nordöstlichen Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84432
Vorwahl
08084
Adresse der Verbandsverwaltung
Am Kirchberg 2, 84439 Steinkirchen
Am Kirchberg 2, 84439 Steinkirchen 84432 Bayern DE
Website
Ortsteile
AmHolz, AmSee, Berghof, Brandstätt, Dickarting, Diemating, Eben, Erdmannsdorf, Fuchsöd, Großaign, Großstockach, Harland, Harting, Hilg, Hof, Hofstätt, Holzen, Holzmann, Hut, Karbaum, Kleinaign, Kleinstadl, Klesham, Loiting, Penk, Penning, Pfauhub, Pilstl, Quick, Ramperting, Rechlfing, Reinting, Reit, Reitgarten, Schachten, Schwarzenberg, Sinzing, Starzell, Sulding, Teufelsöd
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenpolding, Hauptstraße 1, 84431 Hohenpolding
2. Landratsamt Erding, Ludwigstraße 2, 85435 Erding
3. Finanzamt Erding, Bahnhofstraße 11, 85435 Erding
Gemeinde Hohenpolding – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.