Hohenpolding ist eine Gemeinde im nordöstlichen Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84432
Vorwahl
08084
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmHolz, AmSee, Berghof, Brandstätt, Dickarting, Diemating, Eben, Erdmannsdorf, Fuchsöd, Großaign, Großstockach, Harland, Harting, Hilg, Hof, Hofstätt, Holzen, Holzmann, Hut, Karbaum, Kleinaign, Kleinstadl, Klesham, Loiting, Penk, Penning, Pfauhub, Pilstl, Quick, Ramperting, Rechlfing, Reinting, Reit, Reitgarten, Schachten, Schwarzenberg, Sinzing, Starzell, Sulding, Teufelsöd
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenpolding, Hauptstraße 1, 84431 Hohenpolding
2. Landratsamt Erding, Ludwigstraße 2, 85435 Erding
3. Finanzamt Erding, Bahnhofstraße 11, 85435 Erding
Gemeinde Hohenpolding – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.