Hohenstadt ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg, die zum Landkreis Göppingen gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
871 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73345
Vorwahl
07335
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bernhardshof, Börrat, Butzenberg, Fischbrunn, Fischhaus, Frauenhof, Hegendorf, Hubmersberg, Kleinviehberg, Köhrhof, Sandhof, Steinreute, Weilerhöhe, Bernhardshof, Börrat, Butzenberg, Fischbrunn, Fischhaus, Frauenhof, Hegendorf, Hubmersberg, Kleinviehberg, Köhrhof, Sandhof, Steinreute, Weilerhöhe
Adressen:
1. Gemeinde Hohenstadt
Hauptstraße 12
73450 Hohenstadt
2. Ordnungsamt Hohenstadt
Rathausplatz 1
73450 Hohenstadt
3. Finanzamt Hohenstadt
Wilhelmstraße 5
73450 Hohenstadt
Gemeinde Hohenstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.