Hohenstein ist eine Gemeinde im Landkreis Nordhausen, Thüringen, die nach der früheren Grafschaft Hohenstein benannt wurde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2182 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
99755
Vorwahl
036336
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Breithardt, Felsentor, Herrenmhle, Hohenstein, Breithardt, Felsentor, Herrenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenstein
Hauptstraße 1
09337 Hohenstein
2. Ordnungsamt Hohenstein
Markt 2
09337 Hohenstein
3. Bürgeramt Hohenstein
Bahnhofstraße 10
09337 Hohenstein
Gemeinde Hohenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Hohenstein hat das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "Hinter den Höfen II" in Liebenrode eingeleitet, mit einer Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB im August 2024.
- Es gibt auch ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/92 "Steinfeld/Loh" in Mackenrode im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Weitere Planverfahren umfassen den Bebauungsplan "Schäferei" in Trebra und die Ergänzungssatzung Nr. 01/2020 “Molkereiberg” in Klettenberg.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.