Hohenstein ist eine Gemeinde im Landkreis Nordhausen, Thüringen, die nach der früheren Grafschaft Hohenstein benannt wurde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2182 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
99755
Vorwahl
036336
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Breithardt, Felsentor, Herrenmhle, Hohenstein, Breithardt, Felsentor, Herrenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenstein
Hauptstraße 1
09337 Hohenstein
2. Ordnungsamt Hohenstein
Markt 2
09337 Hohenstein
3. Bürgeramt Hohenstein
Bahnhofstraße 10
09337 Hohenstein
Gemeinde Hohenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Hohenstein hat das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "Hinter den Höfen II" in Liebenrode eingeleitet, mit einer Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB im August 2024.
- Es gibt auch ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/92 "Steinfeld/Loh" in Mackenrode im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Weitere Planverfahren umfassen den Bebauungsplan "Schäferei" in Trebra und die Ergänzungssatzung Nr. 01/2020 “Molkereiberg” in Klettenberg.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf