Hohenwart ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4858 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86558
Vorwahl
08443
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Beuern, Deimhausen, Englmannszell, Eulenried, Hardt, Hochstattmhle, Klosterberg, Lindach, Merxmhle, Schenkenau, Schenkengrub, Schlott, Schwaig, Seibersdorf, Thierham, Wangen, Weichenried, Beuern, Deimhausen, Englmannszell, Eulenried, Hardt, Hochstattmühle, Klosterberg, Lindach, Merxmühle, Schenkenau, Schenkengrub, Schlott, Schwaig, Seibersdorf, Thierham, Wangen, Weichenried
Adressen:
1. Gemeinde Hohenwart
Hauptstraße 1
86579 Hohenwart
2. Landratsamt Aichach-Friedberg
Ludwigstraße 2
86551 Aichach
3. Amtsgericht Aichach
Am Schloß 1
86551 Aichach
Gemeinde Hohenwart – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet