Hohenwestedt (niederdeutsch: Wiste) ist eine Gemeinde im Zentrum Schleswig-Holsteins im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
5393 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24594
Vorwahl
04871
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altbockhorst, Altböternhöfen, Altenjahn, Dellbrck, Falkenburg, Feldscheide, Glsing, Grevensberg, Kaaksburg, Neubockhorst, Neuböternhöfen, Nienjahn, Papenau, Papenhöhe, Sohrheide, Vaasbttel, Vogelsang, Winselhof, Altbockhorst, Altböternhöfen, Altenjahn, Dellbrück, Falkenburg, Feldscheide, Glüsing, Grevensberg, Kaaksburg, Neubockhorst, Neuböternhöfen, Nienjahn, Papenau, Papenhöhe, Sohrheide, Vaasbüttel, Vogelsang, Winselhof
Adressen:
1. Gemeinde Hohenwestedt
Am Markt 1
24594 Hohenwestedt
2. Amtsgericht Itzehoe
Wiesenstraße 1
25524 Itzehoe
3. Kreisverwaltung Segeberg
Oldesloer Straße 2
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Hohenwestedt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.